Fliegende Insekten

FLIEGENDE INSEKTEN

WESPEN, HORNISSEN, BIENEN, HUMMELN

WESPEN, HORNISSEN, BIENEN, HUMMELN


Preisen Wespenbekämpfung.


Kreis Heinsberg und Aachen €99,- *

Kreis Mönchengladbach, Düren und Eifel €119,- *

 

* Alle Preise sind FESTPREISE! (Mo-Fr 8:00 - 19:00 Uhr)

Preisen sind inkl MwtST, vorfahrtkosten und Material.

Wespennest bis 9 Meter höhe

EC Kartenzahlung Möglich


Sind die Wespen nach 1 Woche nicht verschwunden, kommen wir kostenlos zurück!

 

Wespennotdienst und Nester höher als 9 Meter

Preise auf Anfrage


Achtung: Bitte nicht das Nest selber zumachen mit Montageschaum, Silikonkleber oder Klebepasta! Nicht verbrennen, kaput machen oder wegholen.  Die Wespen wirden sehr agressiv!

Sonst können wir leider keine Garantie auf die durch uns ausgeführte bekämpfung geben.

Bitte rufen Sie an für ein Termin.


juni-juli-aug-sept bitte zwischen 18:00 und 20:00 Uhr

+ 491701717062

WESPEN


Wespennester finden sich oft in der Nähe von Häusern, an deren Dach, im Dachgeschoss, in einem Rollladenkasten, in Gärten, dort in Bäumen, hohlen Stämmen und Sträuchern. In einem Wespennest leben tausende von Wespen. Zur Nahrungssuche schwärmen sie aus und kommen dann vermehrt in der Nähe von Menschen vor.  Kommt ein Mensch einem Wespennest, vielleicht unbeabsichtigt, zu nah oder fühlen sich die Wespen durch ihn bedroht, greifen sie ihn in einem Schwarm an. Dies ist nicht ungefährlich:

BIENEN


Bienen und Wildbienen stehen unter Naturschutz.

Die dürfen und wollen wir nicht bekämpfen.

HUMMELN UND HORNISSEN


Wirden durch uns nicht bekämpft.

Im Obst- und Gemüsebau sind Hummeln wichtige Helfer, da die effektiven Nektar- und Pollensammler viele Nutzpflanzenarten bestäuben.

Hornissen sind in einigen Regionen Mitteleuropas vom Aussterben bedroht. Bei uns in Deutschland gab es Anfang der achtziger Jahre einen Tiefststand. Seit 1987 sind Hornissen als besonders zu schützende Art im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt. Hornissenvölker dürfen nicht getötet werden. ( Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Hornissen, Bienen oder Hummeln sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bis zum €50.000)


In Ausnahmefällen ist einen bekämpfung Notwendig, aber nur mit Rücksprache und Genehmigung durch das Umweltamt.